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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrschule FahrLust GmbH

Fahrschule FahrLust GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Gültigkeit ab 01.01.2024

 

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Fahrschule FahrLust GmbH

Hinterschloss 3

9488 Schellenberg

+423 787 82 78

fahrschule.fahrlust@gmail.com

 

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft zwischen Fahrlehrerin und Fahrschüler. Er endet automatisch nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung. Die Fahrschule FahrLust GmbH verpflichtet sich, den Fahrschülerinnen und Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des liechtensteinischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Lektionsgestaltung / Prüfungstermin

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler werden möglichst effizient als zukünftige, selbstständige Verkehrsteilnehmende vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung der Fahrschülerin / des Fahrschülers. Die Lektionen werden transparent dokumentiert und das Dokument kann jederzeit eingefordert werden. Die Lernziele werden vor der Prüfung erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert.

Der Prüfungstermin wird von der Fahrlehrerin gemeinsam mit dem Schüler vereinbart. Die Fahrlehrerin behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarungen von eigenen Prüfungsterminen beim Strassenverkehrsamt dürfen nur nach Absprache mit der Fahrlehrerin getätigt werden.

Das Prüfungs-Warmup, die Zeit der Prüfung und das Zurückbringen wird mit 3 Lektionen verrechnet.

Die Anweisungen für private Lern- oder Übungsfahrten müssen eingehalten werden.

 

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Vereinbarte Fahrlektionen

 

Dauer                       

50 Minuten inklusive Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung.

 

Treffpunkt                

An den vereinbarten Orten

 

Verspätungen           

Seitens Fahrschüler*in: zu Lasten des Schülers/der Schülerin.

Seitens Fahrlehrerin: werden nachgeholt oder nicht verrechnet.

Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.

 

Versäumnis              

Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.

 

Absagen                   

Weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn:  50% der Fahrstunde wird verrechnet

Weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn:  100% der Fahrstunde wird verrechnet

 

Abmeldung              

Von Montag bis Samstag bis 18:00 via Telefon, WhatsApp oder SMS.

 

Bekleidung/Schuhe

Der Fahrschüler / die Fahrschülerin ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Schuhe (wird am ersten Tag instruiert) zu tragen(keine Flip-Flops, Highheels, Bergschuhe, usw.).

Bei ungeeigneter Bekleidung oder falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum, Konzentrationsprobleme, Krankheit, Müdigkeit oder Medikamente) wird die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Zahlungen

 

Lektionspreis             

Ist auf der Webseite ersichtlich.

 

Bezahlung                  

Die Lektion wird am Ende der Lektion abgerechnet (bar, mit LiPay oder per Einzahlungsschein (zusätzliche Kosten von CHF 3 .-)).

 

Abonnement            

Wird im Voraus beglichen. Sind am Ende der Ausbildung noch Beträge offen, werden diese rückerstattet. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang ohne Rabatt verrechnet.

 

Vor Antritt der Fahrprüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein.

Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Fahrprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: 3 Fahrstunden sowie die Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes).

Mahnung

Bei Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Erinnerung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen. Danach folgt die 1. Mahnung. Der Mahnzuschlag beträgt 5 % des Rechnungsbetrages und wird ab dem 1. Tag des Fälligkeitsdatum gerechnet. Weitere Umtriebe werden in Rechnung gestellt.

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen

Der Fahrschüler / die Fahrschülerin ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Fahrprüfung entstehen, versichert (Haftpflicht-, Vollkasko- und Unfallversicherung).

Zu Beginn der Ausbildung entsteht für den Fahrschüler / die Fahrschülerin eine einmalige Gebühr von CHF 100.-, diese beinhaltet einen Versicherungs- und einen Administrationsbeitrag. Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre.

Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Schülers / der Schülerin.

 

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zudem die Motorfahrzeug-Versicherungsbedingungen.

Programm- und/oder Preisänderungen

Programm- und/oder Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule FahrLust GmbH ist das Liechtensteiner Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

 

Einverständniserklärung

Dem Fahrschüler / der Fahrschülerin werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der ersten Fahrstunde ausgehändigt und er/sie bestätigt mit dem Erhalt, die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und vollumfänglich einverstanden zu sein. Die Fahrlehrerin bestätigt, die Geschäftsbedingungen mit dem Fahrschüler / der Fahrschülerin besprochen und alle aufgetretenen Fragen beantwortet zu haben. Auf Wunsch des Schülers / der Schülerin erhält er / sie ein Exemplar (Papierform oder elektronisch).

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